TARIFCHECK VERSICHERUNG

Versicherungsvergleich

Abwicklung Fonds und geschlossene Fonds

  • Sie möchten einen geschlossenen Fonds zeichnen und/oder brauchen nähere Informationen?

  • Dann kontaktieren Sie unseren Partner unter der Nummer
    0 28 55 / 15 43 0

  • Die gewünschten und benötigten Beitrittsunterlagen werden Ihnen auf Wunsch zugesendet. Sie füllen diese aus und senden zurück. Werden die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt, kann durch kein Rabatt gewährt werden.

  • Die Zielgesellschaft, an der Sie sich beteiligen, prüft Ihren Zeichnungsantrag, veranlasst ggf. die Eintragung ins Handelsregister und sendet Ihnen Ihre Beitrittserklärung zu.

  • Die Beitrittserklärung ist i.d.R. mit einer Einzahlungsaufforderung verbunden. Sie folgen den Anweisungen Ihrer Zielgesellschaft und zahlen den eingeforderten Betrag inklusive Agio ein. Bei offenen Fonds zahlen Sie nur jeweils den von uns veranschlagten Ausgabeaufschlag. Beispiel: Fonds X Ausgabeaufschlag regulär 5%
    Unser Ausgabeaufschlag 1,0% - dann zahlen Sie nur Ihren Anlagebetrag plus 1,0%

  • Unser Partner erhält von Ihrer Zielgesellschaft, i.d.R. zwei Wochen nach Eingang Ihrer Einzahlung, die Provision. Ihr eingezahltes Agio wird umgehend an Sie weitergeleitet.

  • Die Betreuung Ihrer Beteiligung geschieht durch die von Ihnen gewählte Zielgesellschaft oder gegründeten Treuhandgesellschaften. Sie informiert Sie über wichtige wirtschaftliche Daten, steuerliche Mitteilungen, Einladungen zu Gesellschafterversammlungen etc.

  • Vertraulichkeit: Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Daten werden von Tarifcheck Versicherungen, als Betreiber dieser Webseite ausschließlich für interne Zwecke verwendet und zur Bearbeitung an unsere Kooperationspartner weitergeleitet, darüber hinaus findet keine Speicherung oder Weitergabe statt.


Anlegerschutz- Verbesserungsgesetz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ab 01.07.2005 gilt eine allgemeine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Unternehmens-beteiligungen. Dazu gehören Kommanditanteile, GbR-Anteile, GmbH-Anteile, OHG-Anteile und stille Beteiligungen.

Seit dem 01. Juli 2005 ist das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG), das im Herbst 2004 verabschiedet wurde, in Kraft getreten.

Es schreibt u. A. eine Prospektpflicht für geschlossene Fonds vor. Diese Prospektpflicht beinhaltet, dass vor dem erstmaligen öffentlichen Angebot von Anteilen an geschlossenen Fonds der Verkaufsprospekt zu veröffentlichen ist.

Die Veröffentlichung darf erst erfolgen, wenn sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet worden ist.

Die Prüfung durch die BaFin erfolgt nach rein formalen Kriterien und eine Gestattung der Veröffentlichung stellt keinerlei wirtschaftliche oder (steuer-) rechtliche Bewertung des Angebotes dar.
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes zur Verfügung stellen können.

Fernabsatz

Abschluss durch Fernkommunikationsmittel

Das erst im Jahre 2000 geschaffene Fernabsatzgesetz ist am 31.12.2001 außer Kraft getreten. Im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung ist das FernAbsG in das Bürgerliche Gesetzbuch übernom-men worden. Die Vorschriften über Fernabsatzver-träge finden sich in den §§ 312b ff. BGB.

Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch auf umfangreiche Information. Darüber hinaus gewähren die Fernabsatzregeln nach Vertragsschluss ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Über dieses Widerrufsrecht und andere wesentliche Vertragsbestimmungen müssen Sie, der Verbraucher belehrt werden.

Tarifcheck Versicherungen gewährleistet und dokumentiert, dass Ihnen als Direktzeichner diese umfangreichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Fernabsatzgeschäfte liegen vor, wenn Vertragsanbahnung oder -Abschluss durch Fernkommunikationsmittel zustande kommen (Post, Telefon, Fax).

Liegen Fernabsatzgeschäfte vor, so sind die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes zu befolgen. Demnach ist die Aushändigung gesonderter Kundeninformationen für Fernabsatzgeschäfte einschließlich einer entsprechenden Widerrufsbelehrung sicherzustellen.


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