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Hausratversicherung

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Eine Hausratversicherung bietet Schutz für alle Einrichtungsgegenstände, Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände in Ihrem Haushalt. Alles bewegliche, im Haus zählt dazu. Angefangen bei Möbeln und Teppichen, Kleidung und Münzen bis hin zu Lebensmitteln. Gefahr für alle diese Dinge, gegen die dann auch die Hausratversicherung abgeschlossen wird, geht zum Beispiel von Feuer, Diebstahl, Wasser, Hagel, Schnee oder Vandalismus aus. Eine Hausratversicherung hat also durchaus ihren Sinn, darüber sollte jeder nachdenken, bevor es zu spät ist.
Auch zusätzliche Dinge, wie zum Beispiel ein Diebstahl von Fahrrädern oder auch Überspannungsschäden lassen sich in den Vertrag einer Hausratversicherung aufnehmen.

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Hausratversicherung

Was ist versichert?
In der Hausratversicherung sind Einrichtungsgegenstände wie zum Beispiel Möbel, Teppiche sowie Sachen zum Gebrauch wie Geschirr, elektrische Geräte, Kleidung und Werkzeug versichert. Auch Sachen zum Verbrauch sind versichert wie Lebensmittel und Vorräte. Alle Sachen sind in der Hausratversicherung immer zum Neuwert versichert.

Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind alle Sachen, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Hierfür ist die Hausratversicherung nicht zuständig, sondern die Gebäudeversicherung.

Wer ist versichert?
Versichert ist der komplette eigene Hausrat in Ihrer Wohnung oder Haus.

Welche Gefahren sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für Feuer, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch). Sowie Leitungswasser Sturm und Hagel.

Versicherungsfall! Was nun?
Informieren Sie so schnell als möglich Ihre Versicherungsgesellschaft. Je nach Schadenart und Höhe wird ein Gutachter von der Versicherungsgesellschaft bestellt, der den Schaden begutachtet. Sollte es sich um einen Einbruch handeln, ist die Polizei zu informieren. Machen Sie gegenüber der Polizei eine komplette Schadenaufstellung.


Deckungserweiterungen

Glasbruch
an Innenverglasung sowie Außenverglasung. Glaskeramikkochfelder lassen sich auch versichern.

Fahrraddiebstahl,
wenn Fahrräder in Gebrauch gestohlen werden, ist das nur über eine erweiterte Deckung versichert. Hingegen Fahrräder, die in abgeschlossenen Räumen stehen und nicht im Gebrauch sind, haben Versicherungsschutz über die Grunddeckung.

Überspannung,
sollte es keinen direkten Blitzschlag an Ihrem Haus oder Wohnung gegeben haben und dennoch Elektrogeräte defekt sein, handelt es sich um einen klassischen Überspannungschaden, wo die Zusatzdeckung benötigt wird.

Wasserbett, Aquarium,
können zusätzlich gegen austretendes Wasser und den Folgeschäden versichert werden.


Kündigung einer Hausratversicherung

Der Vertrag muss mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. (Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.


Ermittlung der Versicherungssumme

Da der Hausrat immer zum Neuwert versichert wird, sollte man eine genaue Berechnung der Versicherungssumme durchführen. Bei derzeit 750 Euro pro Quadratmeter gewährt die Versicherungsgesellschaft Unterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, das die Versicherungsgesellschaft ohne Abzug bis zur Versicherungssumme leistet.

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Nach Erhalt dieser können Sie noch 14 Tage der Police widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

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