Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Jetzt vorsorgen für eine sichere und sorgenfreie Zukunft:
Tatsache ist:
Jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch Sie zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Damit verlieren Sie aber Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Unterstützung, die Sie vom Staat erwarten können, ist viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.
Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Das erhalten Sie an Erwerbsminderungsrente - im Überblick

Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt hier keine Rolle mehr!
Nur wenn Sie vor 1961 geboren sind, genießen Sie Vertrauensschutz und haben Anrecht auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Eigeninitiative ist gefordert! Private Vorsorge ist heute unverzichtbar, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen sicher zu verhindern. Sorgen Sie jetzt vor, schließen Sie deshalb einen Vertrag am besten vom ersten Arbeitstag an ab, weil es dann kaum Vorerkrankungen gibt, die den Schutz unbezahlbar oder unvollständig werden lassen.
Bedenken Sie: Es gibt in diesem Alter bereits viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihr eigenes Geld verdienen können.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet in diesem Fall auf Grund der Reform vom 01.01.2001 nur unzureichende Absicherung. So beinhaltet sie beispielsweise keinen Berufsschutz, d.h. wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeits-rente.
Somit verbleibt die private Berufsunfähigskeitsversicherung als notwendige Schutzmaßnahme vor finanziellem Ruin.
Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen so eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige ist bei guten Versicherungen hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren gezahlt.
Da im Laufe der Zeit minderschwere Krankheiten auf- und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige u. U. problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.
Wir helfen Ihnen in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung eines auf Sie und Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Versicherungspaketes, indem wir u. a. Ihren Familienstand, individuelle Wünsche wie Berufsschutz, beitragsmindernde Faktoren und mögliche Finanzierungsabsicherungen untersuchen und miteinbeziehen.
Berufsgruppenspezifische Sonderregelungen:
Angestellte und Arbeiter:
Jeder Angestellte, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss mind. 5 Jahre in seinem Beruf tätig gewesen sein, um im Falle von arbeitsbeendenden Krankheiten oder Unfällen Geldleistungen vom Staat einfordern zu können. Für ältere Angestellte gilt eine Übergangsregelung: Sie beziehen weiterhin die bisherigen Berufsunfähigkeitsrenten, jedoch deutlich gekürzt. Das Rentenniveau entspricht in etwa dem der halben Erwerbsminderungsrente.
Beamte:
Ähnlich der Angestelltensituation müssen auch Beamte in der Regel erst 5 Jahre in die staatliche Kasse eingezahlt haben, damit sie einen Anspruch auf Dienstunfähigkeitsrente erwerben. Dabei sind innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit 3 Beitragsjahre nachzuweisen.
Berufsanfänger haben nur eine Chance auf Erwerbsminderungsrente, wenn diese durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausgelöst wird. Hier sind die aktuelle Versicherungspflicht und zwölf Pflichtbeiträge innerhalb der letzten zwei Jahre nachzuweisen.
Für Beamte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel von entscheidender Bedeutung, damit bei einer Dienstunfähigkeit die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gewährleistet ist.
Selbstständige:
Da aus selbstständiger Tätigkeit keine gesetzlichen Ansprüche für den Fall der Berufsunfähigkeit entstehen, ist es insbesondere für diese Berufsgruppe von immenser Bedeutung, private Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Freiberufler:
Freiberufler sind meist durch ihre Mitgliedschaft bei einem sog. Versorgungswerk im Falle der kompletten Berufsunfähigkeit abgesichert. Um jedoch auch eine partielle Berufsunfähigkeit finanziell auffangen zu können, ist auch hier eine private Vorsorge unabdingbar.
Studenten, Referendare und Auszubildende:
Ein früher Vertragsabschluss geht mit bedeutenden Vorteilen einher, v. a. konstant niedrige Beitrags- sätze, Mitversicherung aller nach Vertragsabschluss eintretenden Krankheiten ohne Mehrbeitrag bzw. möglichen Ausschluss der Erkrankung durch den Versicherer.
Bei Auszubildenden und Referendaren gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für Angestellte bzw. bei verbeamteten Referendaren die für Beamte.
Sie arbeiten als Facharbeiter und heben einen schweren Gegenstand. Sie erleiden einen Bandscheibenvorfall. Ihren Beruf als Facharbeiter können Sie nun nicht mehr ausüben, Sie sind also berufsunfähig. Hier überprüft der gesetzliche Rentenversicherungsträger, ob Sie imstande sind, auch einer anderen Tätigkeit nachzugehen, z. B. als Pförtner o.a.. Und zumutbar ist in diesem Zusammenhang vieles. Es kann für Sie bedeuten, dass Sie einer geringer qualifizierten Arbeit nachgehen müssen und Sie keine staatliche Rente ausgezahlt bekommen.
Das gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie tatsächlich eine entsprechende Tätigkeit finden.
Jeder, der nach dem 01.01.1961 geboren wurde, muss mind. 5 Jahre in einem Beruf tätig gewesen sein, um im Falle von arbeitsbeendenden Krankheiten oder Unfällen Geldleistungen vom Staat einfordern zu können.
Wenn Sie mindestens 6 Stunden täglich arbeitsfähig sind, erhalten Sie KEINE gesetzliche Rente.
Wenn Sie zwar arbeitsfähig sind, aber nicht mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können, sind Sie teilerwerbsunfähig und erhalten vom Staat eine HALBE Erwerbsminderungsrente.
Erst wenn Sie außerstande sind, mindestens 3 Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen, haben Sie Anspruch auf die VOLLE gesetzliche Erwerbsminderungsrente von derzeit durchschnittlich 700 Euro.
Der gesetzliche Anspruch auf Rente bietet auch für überdurchschnittliche Beitragseinzahlungen nur eine Grundversorgung, also ca. ¼ des letzten Einkommens. Bei einer Erwerbsunfähigkeit beträgt die Grundversorgung 1/3 des letzten monatlichen Einkommens.
Berufsanfänger haben es noch schwerer. Sie müssen Wartezeiten - außer bei schweren Arbeitsunfällen - erfüllen, ehe Sie Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse erhalten.
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