Tatsächlich wird jeder vierte Erwerbstätige vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig oder erwerbsunfähig. Ein Unfall oder eine Krankheit können auch Sie schnell zwingen, Ihren Arbeitsplatz für immer zu verlassen. Dadurch verlieren Sie jedoch Ihr wichtigstes finanzielles Standbein. Die Unterstützung, die Sie heute
noch vom Staat erhalten, ist jedoch viel zu gering, um Ihren bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.

Der erlernte oder bisher ausgeübte Beruf spielt bei Berufsunfähigkeit keine Rolle mehr!
Nur wenn Sie vor dem Jahr 1961 geboren sind, genießen Sie noch Vertrauensschutz, dass heißt Sie haben Anrecht auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Private Vorsorge ist deshalb heute unverzichtbar geworden, um existenzbedrohende finanzielle Einbußen und den damit verbundenen Verlußt Ihres bisheriegen Lebensstandart zu verlieren, sicher zu verhindern. Eigeninitiative ist deshalb von Ihnen gefordert! Sorgen Sie aus diesem Grund jetzt vor, schließen Sie deshalb eine Berufsunfähigskeitsversicherung am besten vom ersten Arbeitstag an ab, weil es dann kaum Vorerkrankungen gibt, die den Schutz unbezahlbar oder unvollständig werden lassen.
Bedenken Sie: Es gibt auch schon unter den Berufsanfängern bereits viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ihr eigenes Geld verdienen können und somit sich und Ihre Familie nicht mehr "ernähren" können.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bietet Ihnen auf Grund der Reform vom 01.01.2001 im Fall einer Berufsunfähigkeit nur eine unzureichende Absicherung. So beinhaltet sie zum Beispiel keinen Berufsschutz, das heißt wer in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf einsetzbar ist, verliert seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Die Berufsunfähigskeitsversicherung verbleib somit in diesem Fall als einzige Schutzmaßnahme vor dem finanziellen Ruin.
Im Falle der Berufsunfähigkeit wird Ihnen dann eine garantierte monatliche Rente vom Eintreten der Berufsunfähigkeit (eine 50%ige Berufsunfähigkeit ist bei guten Versicherungen hier bereits ausreichend) bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65/67 Jahren oder bei einigen Verträgen nur bis zum 60. Lebensjahr gezahlt.
Da im Laufe der Zeit Krankheiten auftreten und Unfälle eintreten können, kann es für Erwerbstätige unter Umständen problematisch werden, mit einer solchen Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigskeitsversicherung abzuschließen. Deshalb ist der Vertragsabschluss durchaus bereits am Anfang der Berufslaufbahn zu empfehlen.
Die besten Anbieter getestet.
Die günstigste Versicherung ist nicht in jedemn Fall die Beste! Achten Sie auf eingeschlossene Klauseln. Beinhaltelt Ihre BU auch einen Verweisungsverzicht? Ist in billigen Angeboten oft nicht vorhanden.