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Warum braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Selbst die kleinste Unachtsamkeit kann weitreichende Folgen haben und einen immensen Schaden anrichten. Hierzu bedarf es nicht einmal des Vorsatzes oder eines Verschuldens seitens des Verursachers. Vielleicht ist man auch einfach nur müde oder abgelenkt und schon ist es geschehen. Nicht selten muss man dann mit seinem Vermögen und seinem Einkommen für den entstandenen Schaden haften. Um sich gegen eventuelle Schadensersatzansprüche abzusichern, sollte man eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.

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Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Haftpflichtversicherung der Eltern mit eingeschlossen?

Unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder); volljährige jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul- oder sich hieran unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung (nicht Fortbildung) befinden.

Bei Geräten die mir überlassen wurden, tritt im Schadensfall meine Haftpflichversicherung ein?

Es gibt keine Leistungen für geliehene, gemietete Sachen.

Tierhaftpflicht - Sind meine Haustiere über meine private Haftpflichtversicherung mit versichert?

Ja, z.B. Katzen, Hamster. Nicht aber Hunde, Pferde und z.B. Schlangen, diese müssen extra versichert werden.

Sind Schäden an meinem eigenen Sachen bei einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?

Nein, Eigenschäden sind generell ausgeschlossen.

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Die Kündigung ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Verbleiben bis zum Ende des ablaufenden Versicherungsjahres weniger als drei Monate, kann erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein als Beginndatum angegeben ist, das zweite ein Jahr später usw.

Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später beweisen, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Weitere Kündigungsmöglichkeiten:

1. Kündigung nach einer Schadenregulierung

Wurde ein Schaden abschließend reguliert, kann die betroffene Versicherung bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer gekündigt werden. Das sollte aber nicht, wie es in vielen Bedingungen steht, "mit sofortiger Wirkung" geschehen. Dann wären die bereits bis zur nächsten Fälligkeit vorausgezahlten Beiträge nämlich verloren. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z. B. monatlich) müssten sogar noch ausstehende Zahlungen für das laufende Versicherungsjahr gezahlt werden. Die Kündigung sollte folglich sofort nach Erhalt der Erledigungsnachricht oder Schadenzahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

2. Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung

Die Kündigung wegen einer Beitragserhöhung – sofern diese nicht auf einer Leistungsverbesserung basiert - ist innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung möglich. Die Kündigung wird zu dem Termin, an dem die Erhöhung erfolgt, wirksam.
FÜR VERSICHERUNGSABSCHLÜSSE VOR 1991
Die Regelungen zur Kündigung dieser Verträge bei einer Beitragserhöhung ist mangels gesetzlicher Regelungen den Bedingungen zu entnehmen.
Bei einem Vertragsabschluss in der Zeit vom 01.01.1991 bis zum 28.07.1994 muss der Beitrag um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Erstbeitrag erhöht werden.
Bei einem Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994 besteht ein Kündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung.
Vor einer Kündigung stellen Sie jedoch sicher, dass Sie bei einer anderen Gesellschaft Versicherungsschutz in gleichem oder besserem Umfang erlangen können.


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