Hausratversicherung Informationen

Hausratversicherung

Ermittlung der Hausratversicherungssumme

Da der Hausrat immer zum Neuwert versichert wird, sollte man eine genaue Berechnung der Versicherungssumme durchführen. Bei derzeit 750 Euro pro Quadratmeter gewährt die Versicherungsgesellschaft HausratversicherungUnterversicherungsverzicht. Dies bedeutet, das die Versicherungsgesellschaft ohne Abzug bis zur Versicherungssumme leistet.

Anbieter der Hausratversicherung wechseln

Nachfolgend finden Sie die Voraussetzungen für den Wechsel des Anbieters für die Hausratversicherung

Allgemeines zur Kündigung der Hausratversicherung

Die Kündigung ist grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Verbleiben bis zum Ende des ablaufenden Versicherungsjahres weniger als drei Monate, kann erst zum Ende des nächsten Versicherungsjahres gekündigt werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt an dem Tag, der im Versicherungsschein als Beginndatum angegeben ist, das zweite ein Jahr später usw.

Versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Nur so können Sie später beweisen, wann Ihr Schreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Kündigung einer Hausratversicherung

Der Vertrag einer Hausratversicherung muss mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. (Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.

1. Kündigung einer Hausratversicherung nach einer Schadenregulierung
Wurde ein Schaden abschließend reguliert, kann die betroffene Versicherung bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer gekündigt werden. Das sollte aber nicht, wie es in vielen Bedingungen steht, "mit sofortiger Wirkung" geschehen. Dann wären die bereits bis zur nächsten Fälligkeit vorausgezahlten Beiträge nämlich verloren. Bei unterjähriger Zahlungsweise (z. B. monatlich) müssten sogar noch ausstehende Zahlungen für das laufende Versicherungsjahr gezahlt werden. Die Kündigung sollte folglich sofort nach Erhalt der Erledigungsnachricht oder Schadenzahlung zum Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen.

2. Kündigung einer Hausratversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung
Die Kündigung wegen einer Beitragserhöhung, sofern diese nicht auf einer Leistungsverbesserung basiert, ist innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung möglich. Die Kündigung wird zu dem Termin, an dem die Erhöhung erfolgt, wirksam.

Hausratversicherungsabschlüsse vor 1991

Die Regelungen zur Kündigung dieser Verträge bei einer Beitragserhöhung ist mangels gesetzlicher Regelungen den Bedingungen zu entnehmen.

Bei einem Vertragsabschluss in der Zeit vom 01.01.1991 bis zum 28.07.1994 muss der Beitrag um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr oder um mehr als 25 Prozent gegenüber dem Erstbeitrag erhöht werden.

Bei einem Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994 besteht ein Kündigungsrecht bei jeder Beitragserhöhung.



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