KFZ Versicherung

Versicherungsvergleich online

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KFZ Versicherung: Neben der zwingend notwendigen Kfz Haftpflichtversicherung ergänzen Kfz Teilkaskoversicherung, Kfz Kaskoversicherung und Insassenversicherung den Schutz der Kfz Versicherung. Der Vertragsabschluss für eine KFZ Versicherung ist online möglich.
Die Tarife der Anbieter unterscheiden sich oft erheblich, je nach gewähltem Versicherungsumfang und abhängig vom Fahrzeugtyp, der Regionalklasse und den Schadenfreiheitsklassen der Fahrzeughalter. Mit unserem Kfz Tarifrechner und einer klugen Auswahl, der für Ihren Einzelfall günstigsten KFZ Versicherung, lassen sich jährlich bis zu mehrere hundert Euro sparen.

Kfz VersicherungOb für eine Neuzulassung Ihres Kraftfahrzeugs oder einem Vergleich Ihrer bestehenden Kfz Versicherung nutzen Sie jetzt unseren kostenlosen Kfz Versicherungsvergleich. Sie haben die Möglichkeit Ihre KFZ Versicherung online abzuschließen und erhalten Ihre eVB in der Regel spätestens nach 24h. Entscheiden Sie sich jetzt für Ihre favorisierte Versicherung und sparen Sie am Preis, nicht an den Leistungen.

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Einstufung in die Typklassen

Bei der KFZ Versicherung richten sich die Tarifbeiträge sowohl in der Haftpflicht- als auch in der Kaskoversicherung nach Typklassen. Die Typklasse gibt das Verhältnis des Schadenbedarfs eines bestimmten Fahrzeugtyps zu dem Schadenbedarf aller Fahrzeugtypen an. Die für einen einzelnen Fahrzeugtyp geltende Typklasse ist aus dem Typklassenverzeichnis ersichtlich, das von einem (von den einzelnen Versicherungsunternehmen unabhängigen) Sachverständigen immer im Oktober eines Jahres aktualisiert wird. Nach diesem übergreifenden Verzeichnis richten sich alle Versicherer bei der Berechnung der Versicherungsprämie. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Prämie (der Beitrag) um so höher wird, je größer die Typklassenzahl ist.

Tipp: Es ist durchaus ratsam, vor dem Kauf eines Fahrzeuges die Typklasse zu erfragen, damit die laufenden Unterhaltskosten richtig kalkuliert werden können. Für eine verbindliche Auskunft zur Typklasse und Errechnung des Beitrages ist die Angabe der Typschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges (die ersten 3 Ziffern unter "zu 3" Ihres Fahrzeugscheines oder Fahrzeugbriefes) erforderlich.

Hinweise zu den Regionalklassen

Die Regionalklassen sind ein weiterer Wert, der bei der Berechnung der Prämie zu beachten ist. Die Zugehörigkeit zu einer Regionalklasse richtet sich grundsätzlich nach dem Zulassungsbezirk, der mit dem amtlichen Kennzeichen zum Ausdruck kommt.

Der Einteilung von Fahrzeugen in Regionalklassen liegt der Gedanke zugrunde, dass die Schadenaufwendungen eines Versicherers, abgegrenzt auf eine Region, neben dem Fahrverhalten der einzelnen Personen und vorhandenen Straßenverhältnissen auch von der Zahl der zugelassenen Fahrzeuge beeinflusst wird. Die Zuordnung der einzelnen Zulassungsbezirke in Regionalklassen wird jährlich anhand aktueller Statistiken überprüft und ggf. angepasst. Für den bestehenden Vertrag kann dies durchaus eine Umstufung bedeuten, sowohl positiv als auch negativ.

Wer ist alles über die KFZ Versicherung mitversichert?

Mitversicherte Personen

Im Rahmen der Kraftfahrzeugversicherung sind folgende Personen versichert:

a) der Versicherungsnehmer

b) der Halter des Fahrzeuges

c) der Eigentümer

d) der Fahrer.

Darüber hinaus sind beruflich bedingte Beifahrer, Omnibusschaffner und der Arbeitgeber des Versicherungsnehmers bei Dienstfahrten in die Versicherung eingeschlossen.

Prämiennachlässe (weiche Rabattmerkmale)

Unter dem Begriff der weichen Nachlässe bestehen für den Versicherer zusätzliche Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen weitere Rabatte in die Prämienberechnung einzubeziehen. Die Höhe der Nachlässe ist bei den Versicherern mitunter verschieden und zudem von der Art des Nachlasses abhängig. Zulässig sind diese Nachlässe jedoch nur bei Personenkraftwagen, Campingfahrzeugen und Motorrädern. Weitere Bedingungen sind ein Mindestalter von 25 (neuerdings bei einigen Versicherern nur 23) Jahren, wobei der Versicherungsnehmer, nicht etwa das Fahrzeug gemeint ist, und die Zulassung des Fahrzeuges auf eine private Person (ausgeschlossen sind in der Regel juristische Personen, also Firmen).

Nachlässe sind möglich

Bei der alleinigen Nutzung des Fahrzeuges durch Sie bzw. der gelegentlichen Nutzung durch einen Partner Voraussetzung ist, dass auch der Partner ein Mindestalter von 25 (bzw. 23) Jahren aufweist. Es existieren teilweise unterschiedliche Nachlasshöhen für Männer und Frauen.

Beim Vorhandensein einer Garage

Bedingung ist hierbei, dass das Fahrzeug nachts in einer Garage steht. Bei den Versicherern gibt es Unterschiede in der Anerkennung von Garagen. Einige erkennen Sammelgaragen für die Nachlassgewährung an, andere dagegen nicht.

Bei einem geringen Kilometerverbrauch, d.h. Wenigfahrer

Als häufigste Obergrenze des jährlichen Kilometerverbrauchs sind 9.000 Kilometer zu finden. Einige Versicherer bieten eine zweite Nachlassstufe an, die sich zwischen 9.000 und 12.000 Kilometern befindet. Hierbei ist die Nachlaßhöhe geringer. Dagegen existiert aber auch ein Vielfahrerzuschlag, der meist ab 30.000 gefahrenen Kilometern im Jahr berechnet wird.

Bei einem Fahrzeugalter nicht älter als 3 Jahre. Bei vielen Versicherern gibt es ab einem Fahrzeugalter von 7 Jahren hingegen sogar einen Zuschlag auf die Prämie.

Sonstiges

Mittlerweile haben die Versicherer weitere Nachlassvarianten in ihre Ãoberlegungen einbezogen. So können Sie bei einzelnen Unternehmen Nachlässe für ihre Kraftfahrzeugversicherung erhalten, wenn Sie eine Gebäudeversicherung bei dem gleichen Unternehmen abgeschlossen haben. Diesem Beispiel folgend, werden auch noch andere Varianten auf dem Markt angeboten.

Haftpflicht-Plus-Schutzbrief

Seit einiger Zeit bieten die Versicherer die so genannte Haftpflicht Plus-Versicherung an. Diese Versicherungsart beinhaltet neben der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schutzbrief. Eine preiswerte Alternative für alle, die noch keine Schutzbriefversicherung für ihr Fahrzeug besitzen. Das Service-Angebot wurde von den Versicherern dabei recht unterschiedlich ausgestaltet.

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