Riester-Rente Informationen

Riester Rente

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine Renteform die mit einer Altersvorsorgezulage staatlich gefördert wird.

Der Name Riester-Rente beruht auf Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eine Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage einführte. Der Anlass für diesen Vorschlag war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001. Bei dieser Reform wurde das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert.

Riester RenteZuerst wurde die Riesterrente nur in geringem Umfang von allen Beteiligten genutzt. Das Verfahren erscheint viel zu aufwändig und ist für den Anleger nur schwer zu verstehen.

Hinzu kommt eine relativ geringe absolute Förderung für die Antragsteller in den ersten Jahren nach der Einführung, hohe Investitions- und Verwaltungskosten bei den Anbietern und geringe Provisionserträge für die Versicherungsmakler. Als Folge dessen haben viele Anbieter ihre Riester-Produkte wieder vom Markt genommen. Seit dem Jahr 2005 setzt sich langsam aber sicher der Trend durch, dass aufgrund der staatlichen Förderung und der fehlenden Attraktivität anderer Sparprodukte, die Riester-Rente in Ihrer Attraktivität stark unterschätzt wurde.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die zulässigen Leistungen umfassen die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente. Die Beiträge werden während der Einzahlungsphase z.B. in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan, einen Fondssparplan, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einbezahlt. Unser Staat subventioniert diese Art der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt IX EStG) bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG). Dabei ist zu beachten, dass die Altersvorsorgezulagen nicht direkt in den Vertrag einfließen oder an den Beitragszahler gehen. Die Altersvorsorgezulage muss bei dem jeweiligen Anbieter beantragt werden.

Wer kann diese Zulagen für die Riester-Rente erhalten?

Den Anspruch auf die oben genannte Altersvorsorgezulage haben folgende Personen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Kinder Erziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes)
  • Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe Bezieher von Krankengeld
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und Amtsträger.

Ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage haben Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen die nicht dauerhaft vom Partner getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige,
  • freiwillig Versicherte,
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken,
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen,
  • Altersrentner
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen)
  • ab 2008 mindestens 4 %

Ihres Bruttoeinkommens betragen.


Zulagen je Erwachsenem pro Jahr:

  • ab 2008 - 154 Euro

Entwicklung der Zulagen je Kind pro Jahr:

  • ab 2008 - 185 Euro
  • für jedes ab 2008 geborene Kind - 300 Euro


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