Riester Rente

Riester Rente Eine Riester-Rente ist eine private Vorsorgeform. Ein außerordentlicher Vorteil dieses Rentenmodells sind die gesetzlichen finanziellen Hilfen. Diese staatlichen Unterstützungen in Form von Zulagen und Steuervorteilen erhält jeder Rentenversicherte, der in eine Riester-Rente einzahlt. Das Ersparte, der vom Staat geförderten Riester-Rente, ist pfändungssicher. Dieses Altersvorsorgemodell ist vor allem zum Besten für Minimalverdiener mit Kindern aber auch für alle anderen Arbeitnehmern sehr gut tauglich. Da die gesetzliche Altersversorgung immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Altersvorsorge sehr wohl einsetzen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Förderung vom Staat zu erhalten. Um die genaue Entscheidung zu treffen lohnt sich der grundlegender Vergleich. Die Erträge können sehr verschieden ausfallen. Ermitteln Sie mit Riester Renteeinem Vergleich die günstigsten Verträge! Lassen Sie sich nun Ihre Förderungen berechnen. Nutzen Sie eine Riester-Rente rechtzeitig um für Ihr Alter vorzusorgen. Nun unentgeltlich die unterschiedlichen Versorger und Riester-Renten vergleichen.

Der Staat fördert Ihre private Altersversorge!

Das Niveau der gesetzlichen Rente wird auch weiterhin sinken.

Die so entstehende Versorgungslücke sollte daher rechtzeitig privat geschlossen werden.

Der Staat belohnt und unterstützt Ihre Aufwendungen, sofern Sie zum Kreis der Förderberechtigten gehören.

Wer wird gefördert?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.
Nachträglich wurden auch Beamte, Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen.
Selbstständige hingegen werden nicht gefördert, sie können sich aber mit der Rürup Rente absichern.

Wie erhalte ich die Förderung?

Mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres sind die Zulagen zu beantragen.
Diese Förderungen werden direkt auf Ihren Vertrag überwiesen. Auf Wunsch kann jetzt auch ein vereinfachtes Dauerzulageverfahren beantragt werden.


Um stets die volle Zulage zu erhalten, muss die gesamte jährliche Sparleistung (Eigenleistung plus Zulagen)

  • ab 2008 mindestens 4 %

Ihres Bruttoeinkommens betragen.


Zulagen je Erwachsenem pro Jahr:

  • ab 2008 - 154 Euro

Entwicklung der Zulagen je Kind pro Jahr:

  • ab 2008 - 185 Euro
  • für jedes ab 2008 geborene Kind - 300 Euro

Ist Ihre Vorsorge noch aktuell?

Die Rentenreform begünstigt kindereiche Familien mit der Riester-Rente. Wegen der Anrechnung der Förderbeträge auf die Sparleistung ist bei geringem Einkommen die prozentuale Förderung am höchsten. Besserverdienende aber erhalten bei der Riester-Rente die absolut höchsten Zuwendungen.



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