TARIFCHECK VERSICHERUNG

Versicherungsvergleich

Rürup Rente

mit staatlicher Förderung und nachgelagerte Besteuerung

Das Förderkonzept der Rürup Rente

Durch die steuerliche Förderung der Rürup Rente haben Sie die Möglichkeit, den jährlichen Beitrag Ihres Vertrages als Sonderausgabe geltend zu machen. Im Jahr 2008 können Sie 64% des Beitrages, max. 60% des Höchstbetrages von 20.000€ (bei Verheirateten 40.000€), steuerlich absetzen. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2% bis auf 100% im Jahr 2025.

Auch der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung erfolgt schrittweise. Beginnt die Rentenzahlung im Jahr 2005 werden 50% der Rente besteuert. Dieser Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jedes Jahr um 2%, danach jeweils um 1%. Im Jahr 2040 wird dann die volle Besteuerung erreicht. Der Prozentsatz hängt vom Rentenbeginn Jahr ab.


 

Ansparphase abziehbarer Beitragsanteil
(Sonderausgabenabzug in %)
Rentenphase nachgelagerte Besteuerung
(Anteil in %)
2005: 60 % 2005: 50 %
2006: 62 % 2006: 52 %
2010: 70 % 2010: 60 %
2024: 98 % 2024: 84 %
2025: 100 % 2025: 85 %
2040: 100 % 2040: 100%

 

Der Höchstbeitrag vom 20.000€ / 40.000€ ergibt sich aus der Summe:

  • Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung(GRV)
  • Arbeitgeberanteil zur GRV
  • Beiträge zur Rürup Rente

Steuerliche Förderung

Vorraussetzungen für die steuerliche Förderung

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn frühenstens ab vollendeten 60. Lebensjahr
  • Rente ist nicht
    • beleihbar
    • vererbbar
    • veräußerbar
    • übertragbar
    • kapitalisierbar

Rürup Rente und Hartz IV

Im Rahmen des Arbeitslosengeld II muss abgesehen von gewissen Freibeträgen vor Bezug staatlicher Leistungen zunächst das "verwertbare" Vermögen aufgebraucht werden. Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist also Hartz IV sicher.


Besonders geeignete Zielgruppe

  • Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
  • Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinhommen über 4.000€.
  • Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bei denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.

Keine Gewähr für Richtigkeit


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