KFZ-Versicherung
Versicherungsvergleich
KFZ-Versicherung
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Beispiel für eine Tarifübersicht
Kfz-Haftpflichtversicherung
- Rabatt-Retter
In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht steigt ab Schadenfreiheitsklasse 25 der Beitragssatz nach einem Schadenfall nicht, sondern bleibt während der Laufzeit des Vertrages bei 30%.
- 100 Mio. Euro Deckung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro vereinbart werden (bei Personenschäden max. 8 Mio. Euro je Person).
- Mallorca-Police
Das Versicherungunternehmen ersetzt auch Schäden, die man als Fahrer eines fremden Pkw im Ausland verursacht, weltweit, außer in den USA und in Kanada, im Anschluss an die Versicherung des fremden Fahrzeugs.
- Schadenersatzversicherung bei Auslandsreisen
Für die meisten europäischen Länder gilt: Das Versicherungunternehmen ersetzt Personen- und Sachschäden, die durch dort zugelassene Fahrzeuge verursacht werden, als wäre der Unfallverursacher ebenfalls beim Versicherungunternehmen versichert. So erspart das Versicherungunternehmendem Kunden die Auseinandersetzung mit der ausländischen Versicherung.
Kfz-Schutzbriefleistungen
- TOP-Schutzbriefleistungen
Beim Versicherungunternehmen profitiert der Kunde von zahlreichen Schutzbriefleistungen, die automatisch in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro Deckung eingeschlossen sind. Auch wenn der Schadenort weniger als 50 km vom eigenen Wohnort entfernt liegt.
Partner-Werkstattnetz
- Nach einem Unfall wird das Auto abgeholt, in einer DEKRA-zertifizierten Partnerwerkstatt repariert und innen sowie außen gereinigt wieder zurückgebracht.
- Kurz nach der Schadenmeldung erfährt der Kunde mittels des SMS-Services den Namen und die Rufnummer der beauftragten Werkstatt.
- Während der Dauer der Reparatur steht ein kleiner Ersatzwagen zur Verfügung, natürlich kostenlos.
- Drei Jahre Reparaturgarantie. Die Partnerwerkstatt tritt darüber hinaus in die Herstellergarantie ein.
- Kfz-Kaskoversicherungen
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das Versicherungunternehmen verzichtet in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles, z. B. bei überhöhter Geschwindigkeit. Ausgeschlossen bleibt das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wird.
- Neupreisentschädigung
Das Versicherungunternehmen ersetzt Erstbesitzern bei einem Totalschaden in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis. Zudem werden Zulassungs und Überführungskosten des Folgefahrzeugs übernommen.
- Weitgehender Verzicht auf den Abzug „neu für alt“
Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Das Versicherungunternehmen verzichtet bis zum Schluss des 6. auf die Erstzulassung folgenden Kalenderjahres auf diesen Abzug (Ausnahme: Bereifung).
- Versicherung von besonderen Fahrzeug-/Zubehörteilen
Das Versicherungunternehmen versichert viele Sonderausstattungen ohne Zuschlag, wenn ihr Neuwert den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigt (z. B. fest eingebautes Navigationssystem).
- Folgeschäden durch Marderbiss
Das Versicherungunternehmen ersetzt in der Vollkaskoversicherung auch Schäden am Fahrzeug, wenn sie über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen.
- Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren
Das Versicherungunternehmen versichert Schäden am Fahrzeug, die sich aus dem Zusammenstoß mit allen Tieren ergeben.
- Entwendung der Fahrzeugschlüssel
Das Versicherungunternehmen erstattet bei Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Raub- oder Einbruchdiebstahl auch die Kosten für den vorsorglichen Austausch der Tür- und Zündschlösser oder deren Umprogrammierung.
- Schäden durch Schneelawinen
Das Versicherungunternehmen ersetzt neben den Schäden durch die Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung auch Schäden durch Schneelawinen.
Ersteinstufung in das Schadenfreiheitsrabattsystem
Besitzen Sie noch nicht länger als drei Jahre einen Führerschein, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (aktuell meist 230%) eingestuft. Der Prozentsatz kann je nach Versicherungsunternehmen oder Tarifjahr variieren, die Schadenfreiheitsklasse ist immer identisch. Sind Sie bereits länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheines, werden Sie sofort mit SF 1/2 (aktuell meist 140 %) eingestuft. Angerechnet werden dabei jedoch nur Führerscheine aus einem Mitgliedstaat der EU, die zum Führen von versicherungspflichtigen Fahrzeugen berechtigen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Führerscheine aus Nichtmitgliedstaaten (z.B. Polen, Türkei etc.) nicht anerkannt werden. In diesem Fall würde eine Einstufung mit SF 0 erfolgen.
Viele Gesellschaften bieten jungen Leuten auch ohne dreijährigen Besitz eines Führerscheines die Möglichkeit, sofort mit 140 % (SF 1/2) einzusteigen, wenn deren Eltern bei diesem Versicherer ein Kraftfahrzeug versichert haben, das mit mindestens SF 1/2 eingestuft ist. Eventuell vorhandene weitere Fahrzeuge des Versicherungsnehmers werden, sofern das erste Fahrzeug mindestens die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 erreicht hat - ebenfalls günstiger eingestuft (Zweitwagenregelung).
Als eine weitere Möglichkeit zum Sparen existiert noch die so genannte "Ehegattenregelung": Für den Fall, dass der Ehepartner bereits ein Fahrzeug (das sich mindestens in SF 1/2 befinden muss) versichert hat und Sie als Versicherungsnehmer seit mindestens einem Jahr den Führerschein besitzen und nun ein eigenes Fahrzeug anmelden möchten, ist gleichfalls eine Einstufung mit SF 1/2 möglich.
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