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Alle 5 Sekunden verunglückt bei uns ein Mensch. Das sind ca. 6 Millionen Unfälle im Jahr. Ca. 200.000 dieser Unfälle führen zu Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet für viele Menschen eine gesundheitliche und auch eine finanzielle Katastrophe. Gegen die finanziellen Folgen können Sie sich durch eine Unfallversicherung schützen.

Von den 6 Mio. Unfällen sind lediglich 0,5 Mio. Unfälle im Bereich Straßenverkehr. Dagegen passieren über die Hälfte der Unfälle im Freizeit- und Haushaltsbereich, wo kein gesetzlicher Schutz wie bei der Arbeit oder in der Schule vorhanden ist. (Bei Schülern und Jugendlichen sind es im Haushalts- und Freizeitbereich sogar über zwei Drittel der Fälle)

Preisunterschiede bis zu 100% sind möglich.

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Mit unseren Testsiegerangeboten können Sie sehr preiswert die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.

Günstige Sondertarife (z.B. 100.000€, Deckung bei 100% Invalidität für umgerechnet ab 2,51€, im Monat) finden Sie im Vergleich.

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Folgende Leistungen können Sie bei der Unfallversicherung vereinbaren:

Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditäts-Leistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität (100% gemäß Gliedertaxe) wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten anteilsmäßig.

Durch Vereinbarung einer Progression von 225%, 350% oder 500% kann man den Schwerpunkt der Absicherung auf hohe Invaliditätsgrade legen. Das bedeutet, dass bei hohen Invaliditätsgraden eine überproportional hohe Leistung gezahlt wird, im Vollinvaliditätsfall bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme.

Versicherungsschutz

Versicherungsleistungen

  • Invaliditätsleistung
  • Lebenslange Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • Todesfall-Leistung

Viele Deckungserweiterungen, die in unseren Angeboten oft beitragsfrei enthalten sind.

  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Rückholkosten
  • Kurkostenbeihilfe und mehr

Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erstbeitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer.

Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.


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