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Versicherungsvergleich
Unfallversicherung Vergleich
Jetzt die Unfallversicherung online vergleichen
Die Invaliditätsleistung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditätsleistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität (100% gemäß Gliedertaxe) wird die vereinbarte Leistung der Unfallversicherung in voller Höhe ausgezahlt, ansonsten anteilsmäßig.
Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger - die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital.
Ein Unfall kann vorübergehend oder dauernde Einkommenseinbuße zur Folge haben, die für den Betroffenen und seine Familie die Existenz in Frage stellen können.
Preisunterschiede bis zu 100% sind möglich.
Nutzen Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsrechner mit der Möglichkeit zu Abschluss einer Unfallversicherung.
Gliedertaxe
Invaliditätsgrad bei Verlust oder (vollständiger) Funktionsunfähigkeit:
- eines Armes im Schultergelenk 70 %
- eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
- eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenk 60 %
- einer Hand im Handgelenk 55 %
- eines Daumens 20 %
- eines Zeigefingers 10 %
- eines anderen Fingers 5 %
- eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
- eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
- eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
- eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
- eines Fußes im Fußgelenk 40 %
- einer großen Zehe 5 %
- einer anderen Zehe 2 %
- eines Auges 50 %
- beider Augen 100 %
- des Gehörs auf einem Ohr 30 %
- auf beiden Ohren 60 %
- des Geruchs 10 %
- des Geschmacks 5 %
Beitragsgruppen
A1
Kaufmännische, verwaltende oder unterrichtende Tätigkeiten im Innendienst
(z.B. Büroangestellte, Privatlehrer, Steuerberater, Juristen)
Im Gesundheitswesen tätige Personen außer Tierärzte
(z.B. Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal, Optiker)
In der Presse/Werbung tätige Personen
(z.B. Werbefachleute, Journalisten, Reporter, Redakteure)
Hausfrauen
A2
Kaufmännische Tätigkeiten im Außendienst oder aufsichtsführende Tätigkeiten im Außendienst oder auf Baustellen
(z.B. Handelsvertreter, Pharmaberater, Bauingenieure)
Laden- oder Labortätigkeiten
(z.B. Foto-/Film-/Video-Laboranten)
Tätigkeiten im Gesundheitswesen und in der Schönheitspflege
(z.B. Kosmetiker, Friseure)
Uhrmacher, Goldschmiede, Juweliere
Künstler (z.B. Maler, Musiker, Komponisten)
Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Studenten
B
Körperliche oder handwerkliche Berufsarbeiten
(z.B. Gipser, Metzger, Schreiner, Bäcker)
Tätigkeiten mit ätzenden, giftigen, leichtentzündlichen oder explosiven Stoffen
(z.B. Physiker, Chemiker, Reifenbauer, Tankwarte)
Berufs- oder Zeitsoldaten der Bundeswehr
Angehörige des Bundesgrenzschutzes
Berufskraftfahrer
In der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen
(z.B. Landwirte, Gärtner)
Tierärzte
Tänzer, Sport- und Tanzlehrer
Gastwirte
Kinder
Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie noch nicht berufstätig sind
öffentl. Dienst A1 + A2
Beamte und öffentlich Bedienstete, die unter die Beitragsgruppe A1 oder A2 fallen
öffentl. Dienst B
Beamte und öffentlich Bedienstete, die unter die Beitragsgruppe B fallen.
Ausschlussberufe
Sprengmeister, Artisten, Berufstaucher, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler sowie Rennfahrer und Rennreiter können wir nicht versichern.
Dies gilt auch für Sportamateure, die in der jeweiligen Sportart objektive Höchstleistungen vollbringen (z.B. Teilnahme an schwierigen Bergtouren, Auto-Crash-Rennen, Teilnahme an Expeditionen) oder ihren Sport profiähnlich betreiben.
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