Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Die richtige Wohngebäudeversicherung bietet Schutz, falls es um Beschädigungen am Haus geht. Schwere Schäden können daneben der Demolierung zudem bedeutende finanzielle Probleme schaffen. Wohngebäudebesitzer wird deswegen ein Abschluss einer Versicherung zu empfehlen. Sturm, Blitzschlag, Hagel, Wasser und Feuerschäden wehrt eine solche Versicherungsform am Haus ab. Schäden, wie Vandalismus sind bei der Gebäudeversicherung meist abgedeckt. Ebenfalls können Folgeschäden die durch Grob fahrlässige Verhalten mit abgesichert werden. Eine Beitragssumme bei der Gebäudeversicherung sollte sich am Wert des Gebäude orientieren. Ist eine Beitragshöhe zu niedrig liegt eine Unterversicherung vor. Bei Versicherungsabschluss beachten Sie, dass zusätzlich zum Wohngebäude des Weiteren eventuell vorhandene Gerätehäuser geschützt sind.
Wohngebäudeversicherung VergleichDas eigenes Wohnhaus ist in der Regel wertvoll, so ist der Policenabschluss einer Versicherung im Prinzip für alle Eigenheimbesitzer angemessen. Mit der korrekten Wohngebäudeversicherung kann der Hausbesitzer sich behütet fühlen. Der kostenfreie Leistungs- und Preisvergleich ermöglicht es Ihnen, einfach vom Bildschirm aus, die preiswerte Wohngebäudeversicherung zu finden. Benutzen Sie sofort den unverbindlichen und kostenlosen Beitragsrechner und identifizieren Sie denkosteneffektivsten Anbieter!

Sicherheit maßgeschneidert: Vom Basisschutz bis zum umfassenden Exklusivschutz.

Sie haben die Möglichkeit den Beitrag entweder auf der Grundlage einer festgelegten Versicherungssumme oder anhand Ihrer m² Wohnfläche in Verbindung mit Ausstattungsmerkmalen Ihres Gebäudes zu berechnen.

Zahlreiche Deckungserweiterungen werden angeboten.

Hierzu gehören:

Wasserzuleitungs-, Ableitungs- und Heizungsrohre auch außerhalb des Hauses

Überspannungsschäden

Auftretende Überspannungsschäden, die entstehen können, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.

Schäden durch Graffiti

Elementarschäden

Dazu gehören z.B. Erdrutsche, Erdbeben oder Überschwemmungen.

Mietausfalldeckung für vermietete Wohnräume

Wenn vermietete Wohnräume nicht bewohnbar sind, zahlen einige Versicherungen den Mietausfall bis zu einem Jahr.


Für den Bau und Erhalt Ihres Eigenheims ist diese Versicherung in manchen Bundesländern Pflicht. Sinnvoll ist sie in jedem Fall.

Die Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Zum einen wird ein solcher Versicherungsschutz von den Banken gefordert, falls die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für eine anderweitige Kreditvergabe dient. Zum anderen ist die Gebäudeversicherung in manchen Regionen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Sie schützt vor den Folgen von Schäden durch Feuer. Der Schutz kann des weiteren auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, ersetzt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch die entgangene Miete (bei vermieteten Objekten) bzw. bei selbstbewohntem Wohneigentum die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung, für bis zu maximal 12 Monate. Das Grundstück sowie Erschließungskosten sind hingegen nicht im Versicherungsschutz inbegriffen.

Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie ist dabei von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Am billigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Einteilung von Regionen in Leitungswasser- bzw. Sturmzonen ist von der Härte des Wasser bzw. der Häufigkeit von Stürmen abhängig.


Komplizierte Berechnung der Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung

Schwieriger wird es bei der Frage nach der angemessenen Versicherungssumme. In der Regel wird hier der „gleitende Neuwert" angesetzt. Diesem liegt eine recht komplizierte Rechnung zugrunde, er gewährleistet aber, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes, jährlich angepasst, auf dem aktuellen Stand befindet. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex. Demgemäß verändern sich auch die Versicherungsbeiträge. Ihre Höhe ist jedoch nicht direkt vom Baukostenindex abhängig, sondern von einem sogenannten Prämienfaktor, der in enger Korrelation mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird.

Die Versicherungssumme der gleitenden Neuwertversicherung wird auf einen "Wert 1914" zurückgerechnet. Hierzu wird der Wiederaufbauwert des Hauses in 1999 durch den Baukostenindex geteilt. Wollen Sie nun die Höhe Ihrer Versicherungssumme überprüfen, müssen Sie den in Ihrer Police eingetragenen "Wert 1914" mit dem derzeitigen Baukostenindex (1999: 20,5) multiplizieren. Nun haben Sie den Betrag, der 1999 bei einem Totalschaden gezahlt werden würde. Die Höhe der Versicherungsprämie hingegen errechnet sich aus der Versicherungssumme "1914", multipliziert mit dem Prämienfaktor, der derzeit bei 25,4 liegt


Schutz des Rohbaus

Der Schutz vor einem Brand des Rohbaus wird häufig ohne zusätzliche Prämie in der sog. Verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Dabei sind oft bestimmte Fristen für die Bauphase festgesetzt, in der diese kostenlose Mitversicherung gilt. Die Feuerrohbauversicherung schützt vor Brand, Blitzschlag und Explosion.



Wohngebäudeversicherung Vergleich


Alle Angaben ohne Gewähr

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